Die hier aufgelisteten Rechnungen haben Ihr außergerichtliches Mahnverfahren erfolglos durchlaufen. Der nächste Schritt besteht nun darin, einen Mahnbescheid bei Gericht zu beantragen. Mit autoMahntion können Sie das durch unseren Partner, die Rechtsanwaltskanzlei Brandes, einfach und bequem auf dieser Seite.

Keine Daten verfügbar.

Das kann folgende Gründe haben:

  • Sie haben keine offenen und überfälligen Rechnungen (mit dieser Filterung)
  • Sie haben die Synchronisation noch nicht aktiviert, das System ist noch inaktiv
  • Sie haben ein zu spätes Synchronisations-Startdatum im Reiter "Konfiguration" gesetzt, wodurch ältere Rechnungen nicht synchronisiert werden
  • Sie erstellen Ihre Rechnungen nicht in lexoffice (oder über die lexoffice API), sondern in Dritt-Tools und diese werden als Einnahmen-Belege verbucht. In diesem Fall kann leider keine Synchronisation stattfinden.

Bei Ihnen liegt keiner dieser Gründe vor? Wenden Sie sich gerne an unseren Support.


Freischaltung erforderlich

Sie können jetzt per Knopfdruck einen gerichtlichen Mahnbescheid für 'ausgemahnte' Rechnungen beantragen. Vor der Nutzung dieses Features müssen Sie den folgenden Bedingungen zustimmen:

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, im Anschluss an die erfolglose außergerichtliche Eintreibung ein gerichtliches Mahnverfahren anzuschließen.

Wir arbeiten mit der Rechtsanwaltskanzlei Brandes zusammen, die auf Forderungsmanagement und Forderungsbeitreibung spezialisiert ist. Wir vermitteln den Auftrag zur Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids zwischen Ihnen und der Rechtsanwaltskanzlei Brandes.

So funktioniert es:

  1. Nach Zustimmung zu den Bedingungen können Sie auf dieser Seite Ihre 'ausgemahnten' Rechnungen sehen.
  2. Sie erhalten Informationen über den Forderungsbetrag und die Kosten, die mit dem Beantragen eines gerichtlichen Mahnverfahrens verbunden sind. Idealerweise werden Ihnen diese Kosten erstattet, wenn der Forderungseinzug erfolgreich ist.
  3. Durch einen Klick werden alle erforderlichen Informationen an die Rechtsanwaltskanzlei Brandes weitergeleitet, die den gerichtlichen Mahnbescheid in Ihrem Namen beantragt. Sie geben uns die Erlaubnis, die notwendigen Rechnungsdaten sowie Ihre Firmen- und Kontaktdaten an die Rechtsanwaltskanzlei Brandes weiterzuleiten. Wir ziehen die Kosten für die Beantragung des Mahnbescheids über das erteilte Lastschriftmandat von Ihrem Bankkonto ein und Sie erhalten von der Rechtsanwaltskanzlei Brandes eine entsprechende Rechnung.
  4. Alle anschließenden Schriftsätze und Korrespondenzen mit den Schuldnern werden gespeichert. Die Rechtsanwaltskanzlei Brandes übernimmt die eingehende Korrespondenz seitens der Schuldner. Für den Sachbearbeitungsbereich sind ausschließlich Rechtsanwaltsfachangestellte tätig, die nach Weisung der Rechtsanwälte arbeiten. Ein Austausch von Korrespondenzen ist während des gerichtlichen Mahnverfahrens üblich, insbesondere wenn die Schuldner um Stundungen oder Ratenzahlungen bitten. Bei Ratenzahlungsvereinbarungen überwacht die Rechtsanwaltskanzlei die Zahlungen.
  5. Wenn das gerichtliche Mahnverfahren ohne Reaktionen der Schuldner abgeschlossen wird, führt dies zur Titulierung des Zahlungsanspruchs oder zur Erwirkung eines Vollstreckungsbescheids.
  6. Falls die Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erheben, kann die Rechtsanwaltskanzlei Brandes auf Wunsch auch die streitige Auseinandersetzung vor dem zuständigen Gericht übernehmen. Sie bietet bundesweit Ihre Vertretung vor Amts- und Landgerichten an. Die Kosten für dieses Verfahren werden jedoch im Einzelfall vereinbart.
  7. Wenn die Forderung tituliert ist, übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Brandes nach Absprache auch die Zwangsvollstreckung. Sie verfügt über eine eigene Abteilung mit spezialisiertem Personal für die Zwangsvollstreckung. Vom einfachen Zwangsvollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher bis hin zur Lohn-Konten- und Austauschpfändung bietet die Kanzlei umfassende Dienstleistungen an. Das Vorgehen wird im Einzelfall mit Ihnen abgestimmt.

Sie haben Fragen? Wenden Sie sich gerne an unseren Support (support@automahntion.de).


Wichtige Fragen & Antworten

Mit welcher Rechtsanwaltskanzlei kooperiert autoMahntion?
Wir kooperieren mit der erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei Brandes aus Hamburg. Mehr Informationen zu der Kanzlei finden Sie auf deren Website.

Wie werden die Kosten berechnet?
Die Gebühr setzt sich aus den Gerichtskosten sowie den Kosten für den Anwalt gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zusammen. Bei erfolgreichem Forderungseinzug bezahlt Ihr Kunde diese Kosten zusätzlich zur ausstehenden Forderung.

In der folgenden Tabelle sehen Sie eine Übersicht der Kosten für beispielhafte Forderungsbeträge in EUR:

Streitwert Gerichtskosten RA-Gebühren Mahnbescheid inkl. Auslagenpauschale
500,00 36,00 58,80
1000,00 36,00 105,60
1500,00 39,00 147,00
2000,00 49,00 186.00
3000,00 59,50 242,00
4000,00 70,00 298,00
5000,00 80,50 354,00
6000,00 91,00 410,00
7000,00 101,50 466,00
8000,00 112,00 522,00
9000,00 122,50 578,00
10000,00 133,00 634,00
13000,00 147,50 686,00
16000,00 162,00 738,00
19000,00 176,50 790,00
22000,00 191,00 842,00
25000,00 205,50 894,00


Sie haben Fragen? Wenden Sie sich gerne an unseren Support (support@automahntion.de).